Aus dieser Stellung heraus hat der Versicherungsmakler die Aufgabe, für seine Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu den bestmöglichen Konditionen auszuhandeln und auf Wunsch des Versicherungsnehmers einzudecken.
Diese immense Herausforderung fordert Kompetenz, Zuverlässigkeit, Seriösität und vor allem Unabhängigkeit.
Gerade die Unabhängigkeit, sich am freien Versicherungsmarkt bewegen zu können, ist Garant für die Möglichkeit, dem Kunden die beste Lösung zu präsentieren, zumal ja auch im § 28 MaklerG, diese Pflichten des Versicherungsmaklers ganz klar geregelt sind.
Zur Verdeutlichung dürfen wir für die Wahrung der Interessen des Versicherungskunden den sehr wichtigen § 28 MaklerG nachstehend anführen.
Die Interessenwahrung gemäß § 3 Abs 1 und Abs 3 und gemäß § 27 Abs 1 umfasst die Aufklärung und Beratung des Versicherungskunden über den zu vermittelnden Versicherungsschutz, sowie insbesondere auch folgende Pflichten des Versicherungsmakler:
Um diesem Anforderungsprofil gerecht zu werden, bedarf diese Aufgabe eine langjährige Ausbildung im Bereich der Versicherungstechnik, sowie eine höchstprofessionelle Abwicklung beginnend mit der Risikoanalyse bis zur Übergabe der Polizze sowie der laufenden Betreuung.
Ein sehr wesentlicher Teil der Betreuung bildet das Schadensmanagement.
In diesem Bereich der Tätigkeit begleitet der Versicherungsmakler den Kunden von der Schadensmeldung an bis zur endgültigen Liquidierung des Schadenfalles.
Schon aufgrund der Tatsache der vielfältigsten Produkte bei den jeweiligen Gesellschaften heraus, verlangt das Schadensmanagement viel Engagement und ständiges Einlesen in die Versicherungsbedingungen um den Schadensfall bestmöglich abwickeln zu können.
Unser Fazit:
Das Wesen und die Dienste des unabhängigen Versicherungsmaklers, sowie die daraus resultierenden Vorteile für den Versicherungsnehmer in allen Bereichen sind im modernen Versicherungsmanagement nicht wegzudenken und unentbehrlich.