Brandschutzpläne
Zweck dieser Richtlinie ist die einheitliche Gestaltung von Brandschutzplänen.
Brandschutzpläne sind vereinfachte Symbolpläne und sollen alle Informationen enthalten, die zur effizienten Durchführung von Feuerwehreinsätzen notwendig sind. Sie sind grundsätzlich farbig und einvernehmlich mit den örtlichen Feuerwehrkommando oder mit für den Brandschutz zuständigen Stellen zu erstellen. Sie sind jedenfalls von der zuständigen Feuerwehr zu vidieren. Brandschutzpläne müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden.
Erste und erweiterte Löschhilfe
Zweck dieser Richtlinie ist es, einheitliche Anforderungen bzgl. Auswahl, Zahl und Anordnung von Geräten für die Erste und die Erweiterte Löschhilfe, weiters sinnvolle Anwendungen für Anlagen der Erweiterten Automatischen Löschhilfe (EAL), festzustellen. Diese Richtlinie stützt sich im wesentlichen auf die ÖNORM EN3. Hinsichtlich der Anwendung von EAL Anlagen wird auf die TRVB S 122 verwiesen.