Mit Wirkung vom 23. September 2005 wurde die betriebliche Kollektivversicherung im Rahmen einer Gesetzesnovelle zum Betriebspensionsgesetz (BPG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) als Alternative zur Pensionskassenlösung geschaffen. Sie vereint die steuerlichen Vorteile von Pensionskassenlösungen mit Elementen der Direktversicherung (sofortige Unverfallbarkeit). Die steuerlichen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen sind die gleichen wie bei Pensionskassenlösungen.